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Heinrich VIII.


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Heinrich VIII.

Biografie

Spaltung von der katholischen Kirche

Heinrich VIII Da aus der Ehe mit Katharina von Aragón keine männlichen Thronfolger hervorgingen, zeigte Heinrich VIII. für sie immer mehr Desinteresse und wendete sich ab 1520 seiner Mätresse Mary Boleyn zu, mit der er ein mehrjähriges Verhältnis hatte. Anschließend fing er 1526 eine Affaire mit deren Schwester Anne Boleyn an. Diese wickelte Heinrich regelrecht um den Finger. Das Schicksal als Mätresse wie ihre Schwester wollte diese nicht erleiden. Sie forderte von Heinrich die Königinenkrone und strafte ihn mit Liebesentzug. Da Heinrich VIII. für diese Frau wohl wirklich tiefe Liebe und Zuneigung empfand überhäufte er sie mit Geschenken und versprach ihr, sie zur Königin zu machen. Dazu war allerdings die Scheidung von Katharina erforderlich, die lediglich der Papst per Erlass genehmigen konnte. Clemens IV. war jedoch in einem Interessenkonflikt, da er zu dieser Zeit schon heftige Probleme mit dem Kaiser Karl V. hatte. Dieser war ein Neffe von Katharina von Aragón. Eine Zustimmung zur Scheidung hätte somit für die katholische Kirche einen weiteren Konflikt mit diesem bedeutet. Clemens IV. vermutete große Nachteile und Saktionen für seine Kirche.

So entschied er sich letztendlich dazu, die Scheidung nicht zu genehmigen, verbot diese sogar ausdrücklich und drohte Heinrich VIII. im Falle der Missachtung die Exkommunikation an. Damit war Heinrich VIII. natürlich überhaupt nicht einverstanden und überwarf sich mit dem Papst. Er heiratete Anne schließlich trotz dieses Verbotes am 25. Januar 1533. Lordkanzler Thomas Morus legte wegen dieser Entscheidung des Königs sein Amt nieder. Thomas Cranmer, zuvor Hauskaplan in Annes Familie, wurde neuer Erzbischof. Dieser legalisierte schließlich die zuvor geheim gehaltene Heirat. Damit war die Trennung von Rom besiegelt. Im Juli wurde zudem auch gerichtlich die Annulierung der Ehe von Heinrich und Katharina bestätigt sowie im darauffolgenden Jahr die Heirat zwischen Heinrich und Anne als rechtmäßig.

Jeder, der es nun wagte, in irgendeiner Art und Weise diese Entscheidungen in Frage zu stellen, hatte die Todesstrafe zu befürchten. Da war Heinrich VIII. gnadenlos. Die Eheschließung der beiden musste von allen Untertanen offiziell anerkannt werden.

Mit der Suprematsakte am 3. November 1534 erklärte sich Heinrich VIII. zum "höchsten Oberhaupt der Kirche von England auf Erden", womit er sich papstgleich setzte. Die Konsequenz war die Exkommunizierung und den Bann durch den Papst. Sein Lordkanzler Thomas Morus weigerte sich, dies anzuerkennen. Er wurde deshalb ebenso wie der Bischof von Rochester, John Fischer, hingerichtet.


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